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Arbeitsrecht

 


Der Fachbereich Arbeitsrecht wird durch Herrn Brand seit 1995 betreut. Rechtsanwalt Brand ist im Arbeitsrecht spezialisiert und verfügt über einen sehr großen Erfahrungsschatz aus mehreren tausend Mandanten im Arbeitsrecht.
Bei der Begründung eines Mandates wird Sie das Sekretariat aus dem Dezernat Arbeitsrecht zunächst telefonisch betreuen und die erforderlichen Angaben notieren sowie kurzfristig einen Besprechungstermin vereinbaren.

  Sollte ein dringendes sofortiges Beratungs-bedürfnis bestehen, kann auch zunächst eine fernmündliche arbeitsrechtliche Beratung durch Rechtsanwalt Brand erfolgen. Grundsätzlich ist aber die Durchführung eines Besprechungstermines am Kanzleisitz erforderlich.
Bei bestehender Rechtsschutzversicherung werden die notwendigen Formalien mit dieser umgehend geklärt.

Rechtsanwalt Brand kann bei allen Arbeitsgerichten der Bundesrepublik Deutschland die Vertretung in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit übernehmen.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine eigenständige Gerichtsbarkeit

Der Gerichtsbezirk des Arbeitsgerichtes Cottbus umfasst die Stadt Cottbus sowie den Landkreis Spree-Neiße, den Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Kammern Senftenberg), aber auch den Landkreis Dahme-Spreewald.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich danach, wo die beklagte Partei ihren Wohnsitz oder Firmensitz hat (allgemeiner Gerichtsstand). So ist beispielsweise für Klagen gegen einen Arbeitgeber, der seinen Sitz in 12529 Schönefeld bei Berlin hat, das Arbeitsgericht Cottbus zuständig.

Individualarbeitsrecht
Zu dem Individualarbeitsrecht ist bzw. sind das Arbeitsvertragsrecht, insbesondere das Kündigungsschutzrecht, die Regelungen zur Befristung von Arbeitsverhältnissen, das Urlaubsrecht,  das Arbeitsplatzschutzrecht, das Recht der betrieblichen Altersversorgung, das Recht der Entgeltfortzahlung, die Regelungen zum rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang und zur Massenentlassung, das besondere Kündigungsschutzrecht, das Teilzeitarbeitsrecht, die Regelungen zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeitnehmer, das Berufsausbildungsrecht, das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, das Mutterschutzrecht, die Regelungen zur Elternzeit, das Jugendarbeitsschutzrecht, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz etc., zugehörig.
Das Individualarbeitsrecht hat sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber, insbesondere im Bereich des Kündigungsschutzrechts, eine besondere existenzielle Bedeutung.
Dem Arbeitnehmer geht es nach Ausspruch einer Kündigung um den Erhalt des Arbeitsplatzes oder, wenn der Arbeitnehmer an dem Arbeitsplatz nicht mehr festhalten will, um die Zahlung einer möglichst hohen Abfindung. Dem Arbeitgeber geht es darum, dass eine einmal ausgesprochene Kündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem gekündigten Arbeitnehmer ohne besondere wirtschaftliche Belastung führt. Das erfolgreiche arbeitsrechtliche Mandat für den Arbeitgeber hängt jedoch entscheidend davon ab, dass vor Ausspruch der Kündigung eine präventive Beratung zum Arbeitsrecht erfolgt.

Kollektives Arbeitsrecht
Dem kollektiven Arbeitsrecht ist u. a. das Betriebsverfassungsrecht sowie das Tarif- und Arbeitskampfrecht zugehörig.

Betriebsverfassungsrecht
Dem Betriebsverfassungsrecht sind die Regelungen zum Betriebsrat, zur Betriebsversammlung, aus dem Bereich des Gesamtbetriebsrates oder Konzernbetriebsrates, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsausschusses und der Einigungsstelle, des Sprecher-ausschusses für leitende Angestellte, der Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten, der Beteiligung des Betriebsrates am Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Beteiligung des Betriebsrates an allgemeinen personellen Angelegenheiten, der Beteiligung des Betriebsrates an personellen Einzelmaßnahmen und der Mitbestimmung des Betriebsrates bei Betriebsänderungen zugehörig.
Aus dem Bereich des Betriebsverfassungsrechts werden hier Mandate für den Arbeitgeber übernommen. Es werden Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen aller Art (z. B. Interessenausgleich und Sozialplan) vorbereitet bzw. auch als Verhandlungsführer geführt.

Tarifrecht
Dem Tarifrecht sind Regelungen zum Tarifvertragsrecht und zum Arbeitskampfrecht zugehörig.
Von besonderer Bedeutung für Firmen mit nicht unerheblicher Arbeitnehmerzahl ist schon seit einiger Zeit das Tarifrecht. Hier kann es für den Betrieb von entscheidender existenzieller Bedeutung sein, dass ein gesonderter Tarifvertrag (Haustarifvertrag), speziell ausgerichtet auf den Arbeitgeber, abgeschlossen wird. Gerade der Abschluss eines Haustarifvertrages kann für den Arbeitgeber einen konkreten Wettbewerbsvorteil regional und überregional bewirken. Wir bereiten hier Tarifverträge vor und führen auf Wunsch die Tarifverhandlungen selbst mit der zuständigen Gewerkschaft. Kommt es zwischen den Tarifvertragsparteien nicht zu einem Abschluss eines Tarifvertrages, besteht auf der Seite des Arbeitgebers die Gefahr eines Arbeitskampfes. Wir verfügen über Arbeitskampferfahrungen.

 

Rechtsanwalt Brand   l   Neustädter Straße 12   l   03046 Cottbus   l   Tel. 0355-381050   l   info@rechtsanwalt-brand-cottbus.de
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